Presseerklärung der FDP-Ratsfraktion zum Kombibad
Bereits im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2010 hat die FDP sich für den Bau des Kombibades ausgesprochen. Hierzu führte der haushaltspolitische Sprecher der FDP Dr. Olav Freund in seiner Haushaltsrede am 12.07.2010 aus.
Bereits im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2010 hat die FDP sich für den Bau des Kombibades ausgesprochen. Hierzu führte der haushaltspolitische Sprecher der FDP Dr. Olav Freund in seiner Haushaltsrede am 12.07.2010 aus:
„Das Kombibad – immer verstanden als ein funktionales Schwimmbad und nicht als verspieltes Spaßbad – dient nicht nur der Sicherung eines Grundbedürfnisses der Bürgerinnen und Bürger, sondern mit dem Verzicht auf einen Neubau zum jetzigen Zeitpunkt würden auch viele bereits vorgenommene Planungsinvestitionen wertlos werden. Dies entspräche alles anderem als einem verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Ressourcen.“
Einstimmig wurde am 12.07.2010 durch den Rat dann beschlossen, dass „unter der Voraussetzung, dass die Bäderverluste durch den Neubau des Kombi-Bades nicht wesentlich steigen, wird dem Bau des Kombibades zugestimmt“ (S. 11 des Protokolls der Ratssitzung vom 12.07.2010).
Nachdem nunmehr die Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch die Stadtwerke durchgeführt wurden, steht fest, dass die Bäderverluste – bereits losgelöst von der Frage einer 6. Bahn oder einer größeren Wassertiefe – steigen werden. Dies geht zu Lasten der Einnahmen der Stadt Lippstadt, die durch die höheren Bäderverluste geringere Gewinnausschüttungsansprüche gegenüber den Stadtwerken haben wird. Durch weitere Investitionskosten würden die Bäderverluste weiter steigen und damit auch die Mindereinnahmen der Stadt. Am Ende müssen diese Mindereinnahmen durch alle Bürger getragen werden, indem entweder andere Kosten steigen oder Leistungen gekürzt werden müssen.
Bei der Abwägung pro und contra 6. Bahn und größerer Wassertiefe steht daher für die FDP-Fraktion die Frage im Vordergrund, ob diese Forderungen existenzielle Voraussetzung für ein funktionales Schwimmbad sind. Auch wenn damit die Qualität verbessert würde und die Forderungen der Sportler daher verständlich sind, existenziell ist es nicht. Durch das geplante Blockheizkraftwerk kann der Aussenbereich – mit 8 Bahnen und ausreichender Wassertiefe für die Taucher – mindestens 9 Monate genutzt werden. Die tatsächliche Einschränkung ist daher auf 3 Monate beschränkt. Setzt man dem entgegen, dass möglicherweise alle Bürger auf Grund höherer Investitionskosten umfassender belastet werden, steht für die FDP-Ratsfraktion fest, die Abwägung zu einer Entscheidung contra 6. Bahn und größere Wassertiefe ausfallen muss. Die bestehende Planung mit 5 Bahnen findet die Zustimmung der FDP-Ratsfraktion. Die Maßnahme sollte nun zeitnah umgesetzt werden.
Alle Bürger und Politiker sollten auch in Zeiten einer wieder anziehenden Wirtschaft daran erinnert sein, dass eine zielstrebige und nach wie vor notwendige Haushaltskonsolidierung nur durch maßvollen Umgang mit den vorhandenen Ressourcen möglich ist. Die FDP-Ratsfraktion wird daher nur solchen Investitionen zustimmen, die notwendig sind. Dies bedeutet aber auch, dass hier und da wünschenswerten Zusatzinvestitionen eine Absage erteilt werden muss.
Dr. Bernd Neuhoff
FDP Fraktionsvorsitzender
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